Alles Wichtige im Überblick

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Verbesserung der Abflussverhältnisse, Schutz vor Hochwasser, etc.

Finanzierungsmittel für den Hochwasserschutz werden für örtliche Interessenten, Gebietskörperschaften (Gemeinden) oder deren Zusammenschlüsse (Wassergenossenschaften und Wasserverbände) bereitgestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln können ausschließlich von der Bundeswasserbauverwaltung des Landes, im Namen der Begünstigten, eingebracht werden.

Finanziert werden Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen

  • zur Verbesserung der Abflussverhältnisse (Hochwasserrückhalt)
  • zum Schutz vor Hochwasser (lineare Schutzmaßnahmen)
  • sowie zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die obengenannten Ziele miterfüllt werden.

Darüber hinaus können

  • die Erstellung von Unterlagen (z.B. Gefahrenzonenplanungen)
  • Grunderwerb und Entschädigungen im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Vorsorge- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Absiedelung, passiver Hochwasserschutz)
  • Erhaltungsmaßnahmen an Gewässern (z.B. Freihaltung von Bewuchs)
  • Sofortmaßnahmen nach Hochwasserereignissen (z.B. Räumungen)
  • sowie Forschungsvorhaben in diesen Bereichen

finanziert werden.

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als finanzierungsfähige Kosten anerkannt.

Die Projekte zum Hochwasserschutz werden in Abstimmung mit der Bundeswasserbauverwaltung des Landes entwickelt. Die Bundeswasserbauverwaltung des entsprechenden Landes reicht im Namen des Begünstigten die Anträge bei der KPC ein.

Antrag in Projektliste

Folgende Anträge sind bis zu einer Frist, die von der KPC bekanntgegeben wird und in der Regel 75 Tage vor der Kommissionssitzung endet, bei der KPC vorzulegen:

  • Einzelanträge (Schutzmaßnahmen sowie Planungen und Projektierungen)
  • Sofortmaßnahmen ab 110.000 Euro
  • Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen ab 110.000 Euro
  • genehmigungspflichtige Erforderniserhöhungen

Für eine Behandlung in der Kommission müssen eine Projektliste sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen vorgelegt werden.

Antrag in Sammelverzeichnis

Folgende Anträge sind bis zu einer Frist, die von der KPC bekanntgeben wird und in der Regel 49 Tage vor der Kommissionssitzung endet, bei der KPC vorzulegen:

  • Sofortmaßnahmen unter 110.000 Euro
  • Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen unter 110.000 Euro
  • Kleinmaßnahmen an Interessentengewässern unter 110.000 Euro

Für eine Behandlung in der Kommission müssen ein Sammelverzeichnis sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen vorgelegt werden.

Die Genehmigung des Projektes zum Hochwasserschutz muss vor Baubeginn erfolgen.
Zu den Einreichstellen Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG)

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Finanzierungsansuchen
Finanzierungsansuchen-Sammelverzeichnis
Ermittlung der Finanzierungsanteile
Prüfliste Projektgenehmigung
Projektliste
Sammelverzeichnis
Jahresarbeitsprogramm/Vorschau
Presseinformation
Bildrechte
Mustervertrag
Eintritts- und Verzichtserklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Technische Richtlinien für für den Wasserbau - TRL-WB 23Durchführungsbestimmungen zu den Technischen Richtlinien für die  Bundeswasserbauverwaltung – DFB 2020Standardisierte Leistungsbeschreibung (LB-VI)

Kontakt

Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Wien:
DI Bernhard Müller, BEd

01/31 6 31-236
hochwasserschutz(at)kommunalkredit.at

Kärnten, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg:
DI Daniel Wiltschnigg

01/31 6 31-341
hochwasserschutz(at)kommunalkredit.at

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